Unterschied Signal Stop und kein Vortritt
Verkehrssicherheit: Beispiele aus der Praxis
In Zusammenarbeit mit der Verkehrsschule Zug stellen wir Ihnen unter der Rubrik «Aus der Praxis» verschiedene Verkehrssituationen vor. Anhand von Praxisbeispielen erklären wir Ihnen 1:1 die richtigen Verkehrsregeln.
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
In diesem ersten Beitrag des neuen Jahres möchten wir eine altbekannte und dennoch nicht immer präsente Theoriefrage zur Vortrittsregelung aufgreifen. Denn laut der Beratungsstelle für Unfall (bfu) sind nach wie vor ca. 35% aller schweren Personenschäden innerorts auf Vortrittsmissachtung zurückzuführen.
Die abgebildete Verzweigung zeigt zwei sich kreuzende Nebenstrassen in Baar. Die Strasse quer abgebildete Strasse ist vortrittsberechtigt. Die kreuzende Strasse weisst auf der einen Strassenseite ein Signal kein Vortritt und auf der anderen Seite ein Signal Stop auf.
Wie sicher sind Sie in Situation wie es dieses Bild zeigt? Respektive; Sind Sie in Sachen Vortrittsregeln noch «up to date»? Beantworten Sie nachfolgende Theoriefrage und finden Sie es heraus. Es können eine oder auch mehrere Antworten korrekt sein.
Welches Fahrzeug hat hier Vortritt?
a) Das blaue Fahrzeug muss beim Signal Stop komplett anhalten.
b) Das rote am Signal kein Vortritt wartende Fahrzeug hat gegenüber dem blauen Fahrzeug Vortritt.
c) Das blaue am Signal Stop wartende Fahrzeug hat gegenüber dem roten linksabbiegenden Fahrzeug Vortritt.
Antwort: a) und c) sind korrekt.
Die beiden Vortrittssignale unterscheiden sich im Wesentlichen in ihrer Handhabung:
Art. 36 Abs.1, SSV: Das Signal «Stop» verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.
Art. 36 Abs. 2, SSV: Das Signal «kein Vortritt» verpflichtet den Führer, den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.
In einem Vortrittsfall hingegen, sind die beiden Signale gleichgestellt, denn sämtliche Signale sind im Strassenverkehr auf der gleichen hierarchischen Ebene.
Nun gilt bei Gleichstellung dieser Signale die Vortrittsregel gemäss Art. 36 Abs. 3, SVG, welcher besagt: Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen.
Übrigens gilt diese Vorschrift für alle Verkehrsteilnehmer. Unabhängig davon, ob Lastwagen gegen Fahrrad oder Motorrad gegen Linienbus. Denn Art. 14 Abs.1, VRV meint: Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat seine Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen und, wenn er warten muss, vor Beginn der Verzweigung zu halten.