Voraussetzungen erfüllen

Alter checken

Kat. B
Mindestalter 17 Jahre. Die Basistheorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Kat. A1 (Kleinmotorräder)

Mindestalter 15 Jahre. Die Basistheorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Kat. A1

Mindestalter 16 Jahre. Die Basistheorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Kat. A beschränkt 35 kW

Mindestalter 18 Jahre. Die Basistheorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Gesundheit checken

Sie müssen körperlich und geistig gesund sein. Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, klären Sie ab, ob Sie den medizinischen Anforderungen entsprechen.

Theorieprüfung lernen

Prüfungsfragen lernen

Alle offiziellen Prüfungsfragen der asa können Sie mit CD-Roms, auf dem Internet oder mit Apps von offiziellen Lizenznehmern lernen. Achtung: Die asa hat nur 80% aller Prüfungsfragen veröffentlicht.
Kein Produkt kann Ihnen mehr als 80% aller möglichen Prüfungsfragen anbieten.

Nothelferkurs absolvieren

Nothelferkurs besuchen

Sie müssen einen Nothelferkurs besuchen.

Zum Kursangebot

Nothelferausweis erhalten

Nach dem Kurs erhalten Sie einen Nothelferausweis. Diesen brauchen Sie für das Gesuch zum Lernfahrausweis.
ACHTUNG: Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre alt sein, um das Gesuch für den Lernfahrausweis einreichen zu können.

Lernfahrausweisgesuch stellen

Laden Sie das Formular runter und füllen Sie es aus

Laden Sie das folgende Formular runter und füllen Sie es aus. Vergessen Sie nicht, dass das Gesuchsformular zwei Mal unterschrieben werden muss (im blauen Feld für den Ausweis und unten rechts zur Bestätigung der gemachten Angaben). Das Formular heisst: Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises.

Zum Download

Sehtest machen

Die Rubrik Sehtest ist durch einen anerkannten Optiker oder Augenarzt auszufüllen (siehe Seite 4 Lernfahrausweis Gesuch). Nehmen Sie für diesen Termin einen Personalausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis) zur Identifikation mit. ACHTUNG: Der Sehtest ist 24 Monate gültig.

Unterlagen bereitlegen

Die folgenden Unterlagen müssen Sie mitnehmen, wenn Sie das Gesuchformular abgeben:

  • Ein farbiges Passfoto gemäss den „Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten“. Kein PC-Foto, da die Auflösung zu niedrig ist.
  • Den Sehtest
  • Den Original-Nothelferausweis
  • Einen Ausweis mit Foto (ID, Pass oder Ausländerausweis)

Gesuchsformular für Lernfahrausweis abgeben

Reichen Sie das Gesuch für den Lernfahrausweis persönlich bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts oder beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnsitzkantons ein.

Auf Zulassung zur Theorieprüfung warten

Ihr Gesuch mit den Originalunterlagen wird geprüft und nach einigen Tagen erhalten Sie das  Anmeldeformular zur Theorieprüfung per Post zugestellt.

Fahrlehrer suchen

Fahrlehrer*in suchen

Wir bieten Ihnen den für Sie perfekten Fahrlehrer*in um rasch, sicher und effizient die Fahrprüfung zu bestehen.

Zum Team

Verkehrskundeunterricht absolvieren

Verkehrskundeunterricht besuchen

Vor der praktischen Führerprüfung müssen Sie den 8-stündigen Verkehrskundekurs (VKU) besuchen. Über den untenstehenden Link können Sie sich direkt für den Kurs annmelden. Dafür müssen Sie im Besitz einen gültigen Lernfahrausweises sein.

Angebot – Verkehrskunde

Verkehrskundeunterricht bestätigen lassen (Nachweis):

Das Team der Verkehrsschule Zug wird Ihnen den Nachweis über den Besuch vom Verkehrskundeunterricht direkt beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen.

Fahren lernen

Fahren lernen beim Fahrlehrer*in

Die praktische Ausbildung führen Sie zusammen mit einem Fahrlehrer*in der Verkehrsschule Zug, oder einer dazu befugten Begleitperson durch. Mit unserer langjährigen Expertise bieten wir eine moderne, qualifizierte und seriöse Ausbildung und Vorbereitung für die praktische Prüfung an.

Unser Team

Fahren lernen mit berechtigter Begleitperson

Mit dem Lernfahrausweis können Sie auch mit einer Begleitperson üben, die nicht Fahrlehrer ist. Die Begleitperson muss aber das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Jahren die entsprechende Kategorie – und diesen nicht auf Probe – besitzen. Zudem muss die Begleitperson während der Fahrt die Handbremse leicht erreichen können.
Achtung L: Bei Lernfahrten ist hinten am Fahrzeug ein L-Schild gut sichtbar anzubringen.

Führerprüfung anmelden

Zur Fahrprüfung anmelden

Achtung: Ab dem 1.1.2021 gilt: Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.
Für Personen über 20 Jahren gibt es keine solche Vorschrift. Dann entscheidet der Fahrlehrer, wann Sie prüfungsreif sind.
Sie können sich online anmelden oder das ausgefüllte Formular senden an: Strassenverkehrsamt Kanton Zug, Hinterbergstrasse 41, 6312 Steinhausen
Absagen: Wenn Sie nicht an den Prüfungstermin gehen können, dann melden Sie sich rechtzeitig telefonisch (gebührenpflichtig!) oder per Internet ab.

Auf Einladung warten

Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Einladung zur praktischen Führerprüfung.

Führerprüfung machen

Unterlagen bereitlegen

  • Die Einladung zur praktischen Prüfung
  • Den gültigen Lernfahrausweis

An die praktische Prüfung gehen

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Prüfung bestehen

Sie bekommen in Ihren Lernfahrausweis einen offiziellen Stempel des StVA und haben somit Ihre Führerprüfung bestanden. Sie können den Platz direkt mit einem Fahrzeug der Kat. B verlassen.

Auf Führerausweis warten & WAB absolvieren

Neulenker bekommen einen Führerausweis auf Probe (3 Jahre). Innerhalb der ersten 12 Monate muss ein Weiterbildungstag à 7 Stunden absolviert werden.