Verkehrslärm reduzieren
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
In der Schweiz ist tagsüber etwa jede siebte Person und nachts jede achte Person am Wohnort von schädlichem oder störendem Verkehrslärm betroffen. Die grösste Lärmquelle ist der Strassenverkehr, gefolgt vom Bahn- und Flugverkehr. Der Verkehrslärm ist in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung von Mitte Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksamer sanktionieren zu können.
Wie Verkehrslärm entsteht
Das Lärmniveau wird hauptsächlich durch die Verkehrsmenge und die Lärmemissionen der Fahrzeuge beeinflusst. Zusätzlich spielt das Verhalten der Fahrer eine Rolle, insbesondere bezüglich hoher Geschwindigkeiten und Motordrehzahlen. Auch die Ausbreitung des Schalls ist ein wichtiger Faktor. Die Lärmquellen an Fahrzeugen umfassen vor allem den Motor, den Ansaug- und Abgasbereich, das Getriebe sowie das Reifen-Fahrbahn-Geräusch. So verursacht ein grober Pflasterbelag etwa sechs bis zehn Dezibel mehr Lärm als glatter Gussasphalt. Der zunehmende Einsatz von Elektrofahrzeugen könnte weitere positive Effekte haben – besonders bei niedrigen Geschwindigkeiten und im städtischen Verkehr.
Das ist neu
Zur Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren», die eine striktere Bestrafung übermäßiger Lärmemissionen im Strassenverkehr fordert, hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen. Die Liste der zu vermeidenden Lärmquellen wird aktualisiert, wobei es nun ausdrücklich verboten ist, unnötigen Lärm durch Auspuffanlagen zu erzeugen. Ausserdem verschärft der Bundesrat die bestehenden Sanktionen. Auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung verzichtet er zwar auf die Einführung neuer Ordnungsbussen, passt jedoch die Höhe von bestehenden Bussen an. So steigt beispielsweise die Strafe für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60.- auf 80.- Franken.
Grenzwerte für Lärm
Ein Lärmpegel wird auf standardisierte Weise gemessen oder berechnet, um den ermittelten Wert anschliessend mit den gesetzlichen Anforderungen vergleichen zu können. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Immissionsgrenzwerten (Belastungsgrenzwerten) und Emissionsgrenzwerten. Die Belastungsgrenzwerte definieren, wie hoch der Schallpegel am Einwirkungsort (z.B. in einer Wohnung) sein darf. Die Emissionsgrenzwerte legen fest, wieviel Schall z.B. ein Fahrzeug maximal an die Umwelt abgeben darf.
Sind die bestehenden Grenzwerte einer Strasse überschritten, muss der Eigentümer der Strasse (Bund, Kanton oder Gemeinde) Massnahmen prüfen. Grundsätzlich sind dabei Interventionen an der Quelle (lärmarmer Belag, Temporeduktion) gegenüber jenen, welche die Lärmausbreitung verhindern (Lärmschutzwand), zu bevorzugen.
Mein Fazit
Fakt ist: Strassenverkehrslärm stört oder beeinträchtigt viele Schweizer und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit haben. So beeinträchtigt er die Lebensqualität, kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen verschlimmern oder auslösen oder zu Schlafstörungen führen. Berechnungen zeigen, dass durch einen flächendeckenden Einsatz einzelner Massnahmen zur Lärmreduzierung sowie eine Kombination derer, der Anteil lärmbelasteter Personen deutlich reduziert werden kann. Der Bundesrat hat mit der aktuellen Rechtsgrundlagenanpassung einen wichtigen Schritt getan und ein Zeichen gesetzt.