Ab Frühling: neue Regelungen für E-Bikes
Verkehrssicherheit: Beispiele aus der Praxis
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
Anlässlich seiner Sitzung im vergangenen Dezember hat der Bundesrat neue Gesetzgebungen beschlossen, welche die Sicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen sollen. Einerseits soll zeitnah auch tagsüber mit Licht gefahren werden, andererseits müssen E-Bikes in den kommenden Jahren mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet werden.
Ab April 2022: Tagfahrlicht
Zur erhöhten Sichtbarkeit im Strassenverkehr müssen ab April 2022 sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h) sowie die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Dabei muss es sich um ein nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht handeln. Die schnellen E-Bikes benötigen dafür sogar eine typengenehmigte Motorfahrradbeleuchtung. Blinklichter sind allgemein nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt. Im Weiteren dürfen für alle E-Bikes abnehmbare Akkulichter oder fix installierte Lichtanlagen verwendet werden, um der Pflicht nachzukommen.
Die Tagfahrlicht-Pflicht wird auf allen öffentlichen Verkehrsflächen gelten. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient und folglich einer unbestimmten Gruppe zur Nutzung offensteht. Ein Bike-Trail oder ein Waldweg ist demzufolge meist ein öffentlicher Weg, wodurch auch dort die Lichtpflicht gilt.
Aussicht: Tachopflicht

Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen ab April 2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser/Tacho ausgerüstet sein. Dies damit die Höchstgeschwindigkeiten – hauptsächlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen – nicht überschritten werden. Die Tachopflicht für neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes gilt, wie bereits erwähnt, ab April 2024. Die schnellen E-Bikes, welche sich bereits heute im Verkehr befinden, müssen bis zum April 2027 nachgerüstet werden.
Mehr Sicherheit
Insbesondere für sportliche E-Bikes können die neuen Regelungen eine Umstellung bedeuten. Ziel der genannten Massnahmen sind die Sicherheit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu erhöhen und damit Unfalle zu vermeiden, so der Bundesrat. Das ist letztlich etwas, was wir alle wollen.