Anhängerausbildung
Sie sind berechtigt ein Fahrzeug mit Anhänger zu fahren, wenn im Führerausweis im Kreditkartenformat die Kategorie E beim entsprechenden Zugfahrzeug eingetragen ist. (zum Beispiel: BE, CE usw.).
Das Führen eines Fahrzeuges mit Anhänger ohne die entsprechende Führerausweiskategorie zu besitzen, erfüllt laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 95) den Tatbestand des „Fahren ohne gültigen Führerausweis“ und wird dementsprechend geahndet.
Bei einem Unfall kann es soweit kommen, dass die Versicherung Regress nehmen kann.
Ein Lernfahrausweis ist erforderlich. Er hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und ermöglicht das Fahren ohne Begleitperson in der Schweiz.