Fünf Tage in fünf Jahren
Für Güter- und Personentransporte ist in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurse absolviert werden.
Die Verkehrsschule Zug bietet in Kooperation mit unseren langjährigen Mitgliedern Markus Strickler und Beat Moos CZV Aus- und Weiterbildungen an.
Mehr Informationen und Anmeldung:
www.fahrschule-strickler.ch
www.fahrschulemoos.ch