Weiterausbildung (WAB Kurse)
Seit dem 1. Dezember 2005 gilt: «Wer erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreicht, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung auf Probe.» Nach dem Besuch der Weiterbildung erhalten Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Ausweis.
Bei einem allfälligen Entzug des Führerausweises während der ersten drei Jahre, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der mögliche zweite Entzug würde zur Annullierung der Fahrberechtigung führen. Zum neuen Gesuch müsste dann ein verkehrspsychologisches Gutachten beigelegt werden.
Dauer: WAB Kurse zu je 7 Lektionen. Kurszeiten von 08.00h – 16.15h