Autofahren ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss inskünftig eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen bevor die praktische Führerprüfung abgeschlossen werden kann. Der Bundesrat verspricht sich davon mehr Verkehrssicherheit: Je mehr Fahrten in Begleitung stattfinden, umso mehr reduziert sich das Unfallrisiko.
Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann ab dem 1. Januar 2021 der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Dann können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben erfolgt keine Veränderung. Nachfolgend finden Sie die Übergangsbestimmungen zu dieser Neuregelung:
Personen mit Jahrgang 2002
Sie können den Lernfahrausweis der Kategorie B (Personenwagen) ab ihrem 18. Geburtstag erhalten. Wenn Sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2020 erwerben (Voraussetzung bestandene Basistheorieprüfung), können sie im Jahr 2021 jederzeit an die praktische Führerprüfung ohne Abwarten einer Lernphase. (Massgebend ist Art. 151I Absatz 1 VZV, der am 1. Januar 2021 in Kraft tritt) Die Prüfung der Basistheorie kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. (VZV Art. 13 Abs. 1bis)
Personen mit Jahrgang 2003
Jugendliche mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis der Kategorie B ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Prüfung der Basistheorie bestanden haben.
(Diese Prüfung können sie frühestens im Dezember 2020 ablegen sofern sie zwischen dem 01.01.2003 – 28.02.2003 geboren wurden. Personen, welche nach dem 01.03.2003 geboren wurden, können ab dem 15.12.2020 das Gesuch einreichen und im Januar die Basistheorieprüfung absolvieren.)
Sollten Sie den Lernfahrausweis im Jahr 2021 erwerben, müssen sie ihn nicht mindestens 12 Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die praktische Führerprüfung dürfen Sie direkt nach Ihrem 18. Geburtstag ablegen.
Sofern Sie aber den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, muss die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen werden.
Evaluation der neuen Regelung
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen Regelung ihre Auswirkungen zu evaluieren und anschliessend einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen sowie ihm einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen.
Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen zu Beginn Ihrer Fahrausbildung eine professionelle Grundausbildung in einer Fahrschule zu absolvieren, um Know-how sowie Fahrpraxis zu erlangen.