Mehrzweckstreifen
Verkehrssicherheit: Beispiele aus der Praxis
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
Sie sind zirka 3 Meter breit, optisch hervorgehoben, und befinden sich in der Mitte der Fahrbahn: Mehrzweckstreifen. Diese Strassenmarkierung ist im Kanton Zug wenig bekannt, obwohl es sie bereits an gewissen Orten gibt. Massgeblich dient der Mehrzweckstreifen als Linksabbiegehilfe oder zum flächigen Überqueren der Fahrbahn.
Merkmale und Ausgestaltung
Der Mehrzweckstreifen kann von einer Vielzahl Verkehrsteilnehmenden benutzt werden, unabhängig von der Verkehrsart. Dabei soll er nur innerorts mit signalisierter Geschwindigkeit zwischen 30 bis 50 km/h zur Anwendung kommen. Oftmals wird er vollflächig farbig oder mittels Belagswechsel optisch akzentuiert. Er kann aber auch beidseitig mit einer Längslinie gekennzeichnet werden und mit gestalterischen und baulichen Elementen ergänzt werden. Im Weiteren soll der Mehrzweckstreifen über seine gesamte Länge eine konstante Breite aufweisen.
Anwendungsbereiche
Motorisierter Verkehr und RadfahrerInnen, welche nach links in eine Querstrasse abbiegen wollen, können den Mehrzweckstreifen als Warteposition vor dem Abbiegen benutzen. Nachfolgende Fahrzeuge können am eingespurten Fahrzeug rechts vorbeifahren und damit den weiteren Verkehrsfluss gewähren. Das Befahren des Streifens zum Überholen eines Fahrrads oder eines stehenden Busses in einer Haltestelle ist mit der nötigen Vorsicht erlaubt.
Sofern kein Fussgängerstreifen vorhanden ist, können FussgängerInnen die Strasse auf der gesamten Fläche etappiert queren. Deshalb haben sie aber noch lange nicht Vortritt vor dem rollenden Verkehr. Fahrzeugverkehr. So sollen Passanten auf eine Lücke im Verkehr warten und Blickkontakt mit den Autofahrern suchen.
So funktionierts
Für FahrzeuglenkerInnen gilt:
- Befahren Sie den Abschnitt aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit
- Halten Sie Abstand, um Fussgängern die Überquerung zu ermöglichen
- Nehmen Sie Rücksicht auf die querenden FussgängerInnen, suchen Sie Blickkontakt und verständigen Sie sich mit Handzeichen auf den Vortritt
- Befahren Sie die Mittelzone nur in Ausnahmefällen und zum Abbiegen
- Sehbehinderte Personen haben immer Vortritt
- Vorsicht der Gegenverkehr kann ebenfalls gleichzeitig den Mehrzweckstreifen benützen
Für FussgängerInnen gilt:
- Grundsätzlich hat der Strassenverkehr Vortritt
- Stoppen Sie am Strassenrand
- Warten Sie eine Lücke im Verkehr ab oder bis Ihnen das Queren ermöglicht wird
- Vergewissern Sie sich mit Blickkontakt, dass Sie gehen können
- Nutzen Sie die Mittelzone für den Zwischenstopp
Miteinander statt nacheinander
Der Verkehr fliesst gleichmässiger und die FussgängerInnen überqueren die Strasse ohne Umwege über die Fussgängerstreifen in zwei Etappen. Im Weiteren verengen diese Streifen optisch die Strasse. So soll die Geschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden gefördert werden. Ein partnerschaftliches Miteinander ist auch auf Mehrzweckstreifen gefragt.