Obligatorische Fahrassistenzsysteme
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
Neufahrzeuge sollen noch sicherer werden. Dies soll unter anderem durch zusätzliche Fahrassistenzsysteme erreicht werden, die in der Schweiz ab Juli 2024 für Neufahrzeuge vorgeschrieben sind. Die Systeme reagieren schnell, sind nie abgelenkt und werden nie müde. Die Schweiz orientiert sich an geltenden EU-Richtlinien, womit die Importe und Zulassungen weiterhin möglich sind.
Viele der neu obligatorischen Fahrassistenzsysteme zielen auf die Verhinderung von Unfällen aufgrund menschlichen Fehlverhaltens ab. Dies wird sich sicherlich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken, ereignen sich doch nach wie vor die meisten Unfälle im Strassenverkehr infolge Fehlverhalten des Menschen. Ablenkung, grosses Verkehrsaufkommen und emotionales Benehmen der Fahrzeuglenkenden sind oft die Gründe für Verkehrsunfälle. Bei der hohen Durchmischung von Verkehrsteilnehmenden mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Platzbedürfnissen kann der dichte Verkehr schon mal zur Geduldsprobe werden. Assistenzsysteme unterstützen den Fahrer dort, wo menschliche Schwachstellen entstehen können.
Fahrerüberwachung und Sicherheitsoptimierung
Neue Fahrzeuge müssen neu neben einem Unfalldatenschreiber mit diversen Systemen zur Unterstützung des Lenkenden ausgerüstet sein. Zum Beispiel mit einem Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitsüberwacher sowie einem Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Lenkenden. Auch ein automatischer Notbremsassistent und Systeme zur Hilfe beim Rückwärtsfahren und Abbiegen werden vorgeschrieben. Zu guter Letzt soll auch die Vorbereitung zum späteren Nachrüsten einer Alkohol-Wegfahrsperre getätigt werden.
Optimiert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen sollen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrende schwerer Motorfahrzeuge soll mittels eines Kollisionswarnsystems verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden zudem erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt. Weiterführende Details sowie informative Übersichten finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Strassen ASTRA und in der aktuellen bfu-Kampagne www.smartrider.ch.
Zu beachten
Der Zeitpunkt der Einführung gilt jeweils für neue Typen bzw. neue Fahrzeuge. Fahrzeuge, welche bereits im Verkehr sind, müssen nicht nachgerüstet werden. Die Einführung der einzelnen Systeme ist mit der in der EU geltenden Gesetzgebung abgestimmt. Im Weiteren sagt das Bundesamt für Strassen ASTRA, dass sämtliche Daten, die von den verschiedenen Systemen aufgezeichnet werden, anonymisiert sind. Diese Systeme entsprechen dem Schweizer sowie dem europäischen Datenschutzgesetz.
Verantwortlichkeit
Der Nutzen von sicherheitsrelevanten Fahrassistenzsystemen ist gross. Es empfiehlt sich diese als wertvolle Unterstützung wahrzunehmen und informiert zu sein, welche Systeme im Auto vorhanden sind und wie sie funktionieren. In gewissen Situationen können heutige Assistenzsysteme an ihre Grenzen stossen, zum Beispiel widrigen Wetterbedingungen. Die Fahrzeuglenkenden bleiben während der gesamten Fahrt in der Verantwortung. Dessen müssen sie sich bewusst sein und am Steuer auch mit aktiven Fahrassistenzsystemen immer achtsam bleiben.