Parken und Güterumschlag
In Zusammenarbeit mit der Verkehrsschule Zug stellen wir Ihnen unter der Rubrik «Aus der Praxis» verschiedene Verkehrssituationen vor. Anhand von Praxisbeispielen erklären wir Ihnen 1:1 die richtigen Verkehrsregeln.
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
Nach Art. 37 des Strassenverkehrsgesetzes SVG, dürfen Fahrzeuge dort nicht angehalten oder abgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen abzustellen. Was in der Theorie ganz einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oftmals etwas schwieriger. Wo darf das Auto parkiert werden? Ist das Parken umsonst oder muss ich den nächsten Parkautomaten aufsuchen? Wie lange darf das Auto stehen bleiben? Weiss, blau, gelb markierte Parkfelder, was ist das überhaupt? Vielen Autofahrern ist so einiges im Strassenverkehr ein Rätsel. Wir werden hier etwas Licht ins Dunkle bringen.
Parken – eine Frage der Farbe
Parkplätze sind immer markiert. Achten Sie auf die Farbe. Im Grundsatz gilt:
- Weiss markierte Parkfelder: nummeriert und gebührenpflichtig. Sie müssen somit den nächsten Parkautomaten aufsuchen.
- Gelb markierte Parkfelder: private- oder Firmenparkplätze. Sind Sie weder Eigentümer noch Firmenkunde, dürfen Sie hier nicht parken.
- Blau markierte Parkfelder (ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung): Montag bis Samstag und von 8.00 bis 18.00 dürfen Sie je nach Zeit der Ankunft für 60 oder 90 Minuten kostenlos parken. Dafür wird die Parkuhr auf die nächste halbe Stunde eingestellt. Kommt man zum Beispiel um 11.00 Uhr an, wird die Parkscheibe auf 11.30 gestellt. Sie dürfen bis 12.30 parken. Kostenlos ist es hingegen an Sonn- und Feiertagen von 19.00 bis 7.00 Uhr.
- Blau markierte Parkfelder (mit der zu-sätzlichen Anzeige einer Beschrän-kung der Parkzeit): Fahrzeuge dürfen höchstens so lange parkiert werden wie auf der Zusatztafel vermerkt.
Sind keine geeigneten Parkplätze in der Nähe, so nutzen wir gelegentlich die unterschiedlichsten Plätze, um unser Fahrzeug stehen zu lassen. Doch einige Verbote wie beispielsweise jenes auf Hauptstrassen ausserorts, auf Radstreifen, vor und nach Verzweigungen oder auf Brücken sind Sicherheitsrelevant. Im Weiteren ist beispielsweise das Parken auf dem Trottoir untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen Sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen (wobei in beiden Fällen mindestens 1,5 m Freiraum für die Fussgänger bleiben muss).