Trendfahrzeug E-Trottinett
Sven Meier, Präsident der Verkehrsschule Zug, gibt Auskunft zu Verkehrsregeln und Situationen. Haben Sie Fragen oder Unklarheiten? Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren und Sie erhalten kompetent Auskunft.
Motorisierte Trendfahrzeuge wie E-Trottinetts liegen derzeit im Trend. Vor allem in Städten und urbanen Gebieten ist diese elektrisch betriebene Mikromobilität sehr beliebt. Das Problem dabei – nicht nur in Zug: Nicht alle Fahrzeuge, die benutzt werden, sind in der Schweiz zugelassen und nicht alle Lenker, die sie nutzen, sind alt genug dafür. Und oftmals werden die Verkehrsregeln auch nicht so genau eingehalten.
Heutige Situation
Die Leute auf den E-Trottinetts fahren und parkieren die Gefährte teilweise wie sie wollen. Es scheint so, als wären für sie die Verkehrsregeln aufgehoben. Aber die Polizei stellt auch fest: «Viele Nutzer sind sich oft nicht bewusst, was bezüglich der Ausrüstung des Fahrzeugs Pflicht ist und wie die gesetzlichen Bestimmungen sind.» Es ist ja doch so einfach: Per Handy das E-Trotti eines Anbieters entsperren, aufsteigen und losgeht die wilde Fahrt. Verkehrsregeln? Die gehen mit diesem einfachen System leicht unter. Auch werden immer mehr Gefährte, teilweise im Ausland, gekauft oder bestellt, ohne sich zu vergewissern, ob diese dann auch auf Schweizer Strassen zugelassen sind.
Die wichtigsten Fakten
Das E-Trottinett ist dem Fahrrad (Velo) gleichgestellt. Während mit normalen Trottinetts auf dem Gehsteig gefahren werden darf, gilt für E-Trottinetts ein Trottoir-Verbot. Es muss auf dem Fahrradstreifen, auf Radwegen oder am Strassenrand gefahren werden, wobei die maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten werden darf. Das Mitführen einer zweiten Person ist verboten.
Mit den E-Trottinetts dürfen Jugendliche erst ab 16 Altersjahren uneingeschränkt fahren. Zwischen dem 14. und 16. Altersjahr ist es ihnen nur dann erlaubt, wenn sie im Besitz eines Mofa-Ausweises sind.
Vorder- und Rückbremse sowie ein weisses Licht nach vorne und ein rotes Licht nach hinten sind Pflicht (auch tagsüber). Weiter muss eine Glocke an der Lenkstange angebracht sein und ein roter Rückstrahler nach hinten ist erforderlich. Obwohl keine Tragpflicht besteht, sollte man sich mit einem Helm schützen und zusätzlich sicherstellen, dass man durch helle Kleidung oder reflektierende Accessoires gut sichtbar ist.
Zuger Polizei setzt auf Prävention
Insbesondere Fussgänger sehen sich seit einiger Zeit mit neuen Risikofaktoren auf dem Trottoir oder der Quartierstrasse konfrontiert: Viele dieser E-Trottinetts sind dennoch auf dem Trottoir unterwegs. Vermehrte Unfälle und Konfliktsituationen hat die Zuger Polizei veranlasst, verstärkt auf Dialog und Prävention zu setzen. Mittels aktuell laufenden Standaktionen und einer geplanten Sensibilisierungskampagne zum Privatkauf von Trendfahrzeugen will man die Zuger Bevölkerung informieren.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Das Ansprechen der Bevölkerung ist sicherlich ein wichtiger Schritt in der Prävention, denn die Entwicklung kann nicht gestoppt, wohl aber den Umgang damit beeinflusst werden. Im Weiteren ist auch hier, wie so oft im Strassenverkehr, ein partnerschaftliches Miteinander und Rücksicht aller geboten.
In naher Zukunft wird sich zeigen, ob sich E-Trottinett-Lenkende an die Verkehrsregeln halten und ihr Fahrzeug an einer geeigneten Stelle parkieren. Anderenfalls droht vielleicht mittels einer Abstimmung und einem daraus resultierenden Verbot bald das Aus wie in Paris.